Informationen zu Taufe, Konfirmation, kirchlicher Trauung und (Wieder-) Eintritt in die Kirche
Taufe
è Taufgottesdienste werden jeweils an einem Samstag im Monat um 11 Uhr angeboten. Alternativ können Taufen auch im Hauptgottesdienst am Sonntag stattfinden.
è Die geplanten Tauftermine werden jeweils im Kirchenboten angekündigt. Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung von Taufen an Pfrin. Friedrich, Tel. 0160-997 024 98.
Konfirmation
è Zur Konfirmation führt ein einjähriger Konfirmandenkurs.
è Der Konfirmandenkurs beginnt Ende April / Anfang Mai und endet mit der Konfirmation
è am Weißen Sonntag, dem Sonntag nach Ostern.
è Die Anmeldung erfolgt bei einem Informationsabend im April.
è In der Regel betrifft das Jugendliche, die in der 7. Klasse und 13 Jahre alt sind bzw. es bis August werden.
è Für den genauen Anmeldetermin bitte den Kirchenboten oder die Homepage beachten.
Die kirchliche Trauung
Nach evangelischem Verständnis gehört zur Eheschließung die kirchliche Trauung: Das gegenseitige Versprechen vor Gott und der Gemeinde, das Gebet und der Segen für den gemeinsamen Lebensweg
Einige Vorschläge zur kirchlichen Trauung
Trauung „traditionell“
è In der Kirche: Trauung am Samstag, Vormittag oder Nachmittag
è Angebot: Nutzung des Pfarrhofs bzw. des Gemeindehauses für einen Empfang
Trauung „festlich“
è In der Kirche: Nach Terminabsprache mit den Chorleitern Mitgestaltung durch den Posaunenchor oder den Chor „New Voices“
Trauung „in kleinem Rahmen“
è Trauung am Abend in der Kirche – mit Orgel oder anderer musikalischer Begleitung
Standesamt und Trauung – gemeinsam
è Im Gemeindehaus: Standesamtliche Handlung und anschließende kirchliche Trauung, Begleitung mit Klavier, anschl. Empfang im Gemeindehaus oder Pfarrhof.
Gebühren:
è Traugebühr 75 €
è Die Sätze für den Posaunenchor oder den Chor „New Voices“ sind bei den Chorleitern zu erfragen.
è Nutzung des Gemeindehauses oder Pfarrhof für den Empfang – vorher oder nachher – in der Traugebühr enthalten, für längere Raumnutzung 50 €.
Grundvoraussetzung:
è Ein Ehepartner ist Mitglied der Evangelischen Kirche und beide Ehepartner wünschen die kirchliche Trauung.
è Die standesamtliche Eheschließung wurde vorher vollzogen.
Zuständigkeit
è Laut den „Leitlinien des kirchlichen Lebens“ ist der Pfarrer oder die Pfarrerin der Kirchengemeinde, zu der einer der beiden Ehepartner gehört, zuständig.
è Soll die Trauung durch einen Gastpfarrer gehalten werden, ist eine Zustimmung des Ortspfarrers nötig, ebenso wenn die Trauung an einem anderen Ort mit dem dortigen Pfarrer stattfinden soll.
(Wieder-) Eintritt in die Kirche
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Aufnahme bzw. für den Wiedereintritt in die evangelische Kirche interessieren.
è Sie können sich an den Pfarrer/die Pfarrerin Ihrer Ortsgemeinde wenden (Tel. 0160/997 024 98).
è Sie können aber auch Kontakt zur Kircheneintrittsstelle im Haus der Kirche „eckstein“ in Nürnberg aufnehmen. Dort können Menschen aus ganz Bayern und sogar aus dem gesamten Bundesgebiet Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern werden. Wenn Sie Fragen haben, erhalten Sie entweder hier weitere Informationen zum Verfahren und/oder direkt bei Ihrem Pfarramt oder in der Kircheneintrittsstelle Nürnberg.